NUTZUNGSBEDINGUNGEN (NB)
1. – Definitionen – Begriffe
Kanguro-Punkt: Alle Standorte, an denen Pakete von Transportunternehmen und Nutzern von Kanguro abgegeben und abgeholt werden können. Eine Liste der vereinbarten Kanguro-Punkte mit dem GESCHÄFT befindet sich im Anhang 1 dieses Vertrages. Neue Kanguro-Punkte können nach Zustimmung von KANGURO hinzugefügt werden.
Transporteur/Zusteller/Transportoperator (TO): Eine natürliche oder juristische Person, die für den Transport des Pakets verantwortlich ist, sei es für eine Sendung oder eine Rücksendung.
Nutzer: Eine natürliche oder juristische Person, die bei KANGURO registriert ist und ein Paket entweder empfangen oder abholen muss.
2. – Vertragsgegenstand
Die Transportoperatoren, mit denen KANGURO zusammenarbeitet, liefern dem GESCHÄFT Pakete, die Etiketten mit der Kodierung jedes TO sowie Absender- und Empfängerdaten enthalten. Auf diese Weise wird das GESCHÄFT zu einem Kanguro-Punkt. Zukünftig wird die vom GESCHÄFT im Rahmen dieses Vertrages durchgeführte Tätigkeit als „Dienstleistung“ oder „Aktivität“ bezeichnet.
3. – Nebentätigkeit
Das GESCHÄFT erklärt, dass die in diesem Vertrag geregelten Aktivitäten eine Nebentätigkeit darstellen und verpflichtet sich, KANGURO zu benachrichtigen, falls diese Aktivitäten nicht mehr als Nebentätigkeit im Verhältnis zur Hauptaktivität des GESCHÄFTS betrachtet werden.
4. – Annahme und Aufbewahrung von Paketen
Das GESCHÄFT übernimmt die Aufgabe, Pakete von den Transportunternehmen entgegenzunehmen, wenn diese Pakete an das GESCHÄFT geliefert werden, und beachtet dabei die üblichen Annahmeregeln. Das GESCHÄFT wird durch die Kanguro-Punkt-App den vom Zusteller gezeigten QR-Code scannen, um zu validieren, dass es sich um einen autorisierten Zusteller handelt. Das GESCHÄFT nimmt nur Pakete an, wenn der Zusteller einen gültigen QR-Code vorweist. Nach der Validierung des QR-Codes des Zustellers scannt das GESCHÄFT alle Pakete, um sicherzustellen, dass es sich um die richtigen Pakete handelt. Falls ein Paket eine falsche Validierung aufweist, darf das GESCHÄFT dieses Paket nicht annehmen, und es bleibt in der Verantwortung des Zustellers. Wird ein Paket ohne diesen Validierungsprozess angenommen, gilt es als nicht angenommen, und das GESCHÄFT ist verantwortlich, wenn diese Versäumnis Auswirkungen auf KANGURO hat.
Falls beim Empfang von Paketen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden (z.B. beschädigte Pakete, fehlende Pakete oder leere Pakete), wird das GESCHÄFT die Pakete ablehnen, indem es diese nicht scannt. Sobald das Paket durch das GESCHÄFT gescannt wurde, übernimmt das GESCHÄFT die Verantwortung für das Paket.
Das GESCHÄFT ist für die Aufbewahrung der Pakete verantwortlich, bis diese entweder vom Nutzer oder vom Transporteur (bei Rücksendungen) abgeholt werden. Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Pakete gelten die Bestimmungen in Klausel 5 der Nutzungsbedingungen (NB).
5. – Lieferung der Pakete an den Empfänger
Das GESCHÄFT ist verantwortlich für die Übergabe der Pakete an die Empfänger, wenn diese in das Geschäft kommen, um ihre Pakete abzuholen. Das GESCHÄFT wird durch die Kanguro-Punkt-App den vom Empfänger gezeigten QR-Code scannen, um zu validieren, dass es sich um den autorisierten Nutzer handelt. Das GESCHÄFT liefert nur Pakete aus, wenn der Empfänger einen gültigen QR-Code vorweist. Nach der Validierung des QR-Codes des Empfängers scannt das GESCHÄFT alle Pakete, um sicherzustellen, dass es sich um die richtigen Pakete handelt. Falls ein Paket eine falsche Validierung aufweist, darf das GESCHÄFT dieses Paket nicht übergeben.
Falls beim Empfang von Paketen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden (z.B. beschädigte Pakete, fehlende Pakete oder leere Pakete), wird das GESCHÄFT das Paket nicht scannen oder übergeben und sofort KANGURO benachrichtigen, um einen Vorfall zu melden. Wenn das GESCHÄFT ein Paket mit Anomalien übergibt, trägt es die Verantwortung für dieses Paket. Falls der Empfänger das Paket aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert, wird das GESCHÄFT das Paket nicht scannen und es zur Rücksendung an den Transporteur weiterleiten.
6. – Rücksendung der Pakete an den Transporteur
Das GESCHÄFT wird die Rücksendung von Paketen an den Transporteur vornehmen, wenn dieser zur Abholung im Geschäft erscheint, unter Beachtung der üblichen Rücksendeprozeduren. Das GESCHÄFT wird durch die Kanguro-Punkt-App den vom Transporteur gezeigten QR-Code scannen, um zu validieren, dass es sich um den autorisierten Transporteur handelt. Das GESCHÄFT wird nur Pakete übergeben, wenn der Transporteur einen gültigen QR-Code vorweist. Nach der Validierung des QR-Codes des Transporteurs scannt das GESCHÄFT alle Pakete, um sicherzustellen, dass es sich um die richtigen Pakete handelt. Bei Unregelmäßigkeiten beim Scannen oder der Übergabe eines Pakets wird das GESCHÄFT das Paket ablehnen und sofort KANGURO benachrichtigen, um einen Vorfall zu melden.
7. – Nicht abgeholte Pakete
Das GESCHÄFT verpflichtet sich, alle nicht abgeholten Pakete zurückzugeben, sobald es die entsprechenden Anweisungen über die Kanguro-Punkt-App erhält, und das Rückgabeverfahren gemäß Punkt 4 dieses Vertrages zu befolgen.
8. – Verwaltung der Lieferungen und Abholungen durch das IT-System
Für die Lieferung und Abholung von Paketen im Rahmen dieses Vertrages erhält das GESCHÄFT Zugang zu einem IT-System, das im Besitz von KANGURO ist und für die Erfüllung der im Vertrag genannten Leistungen autorisiert wurde. Bei Vertragsbeendigung verliert das GESCHÄFT den Zugang zu diesem System, ohne Anspruch auf eine Entschädigung.
Das GESCHÄFT verpflichtet sich, die Standards von KANGURO in Bezug auf die Nachverfolgbarkeit der Pakete einzuhalten, sodass jede Annahme oder Lieferung durch das IT-System von KANGURO identifiziert wird.
Die Verantwortung für die Aufbewahrung aller Pakete und Waren, die zum Versand übergeben werden, liegt beim GESCHÄFT. Im Falle einer Störung oder eines Ausfalls des IT-Systems wird das GESCHÄFT KANGURO sofort über den Support-Bereich benachrichtigen.
9. – Eigentum der Pakete
Die Pakete, die von KANGURO geliefert und im GESCHÄFT aufbewahrt werden, bleiben Eigentum der jeweiligen Absender oder Empfänger, sodass das GESCHÄFT keine Verfügung darüber treffen darf.
Nutzungsbedingungen (NB) für den operativen Ablauf – Version Juni 2025