ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KANGURO (AGB)
1. – Definitionen – Begriffe
Kanguro-Punkt: Alle Standorte, an denen Pakete von Transportunternehmen und Nutzern von Kanguro abgegeben und abgeholt werden können. Eine Liste der vereinbarten Kanguro-Punkte mit dem GESCHÄFT befindet sich in Anhang 1 dieses Vertrages. Neue Kanguro-Punkte können nach Zustimmung von KANGURO hinzugefügt werden.
Transporteur/Zusteller/Transportoperator (TO): Eine natürliche oder juristische Person, die für den Transport des Pakets verantwortlich ist, sei es für eine Sendung oder eine Rücksendung.
Nutzer: Eine natürliche oder juristische Person, die bei KANGURO registriert ist und ein Paket entweder empfangen oder abholen muss.
2. – Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Tätigkeit des GESCHÄFTS, die hauptsächlich die Sammlung, Lieferung und Lagerung von Paketen, sowohl physisch als auch administrativ, umfasst. Diese Aktivitäten werden am Standort des GESCHÄFTS durchgeführt, welches somit zu einem KANGURO-PUNKT wird.
Für die Durchführung der oben genannten Aktivitäten hat KANGURO Verträge mit verschiedenen Transportoperatoren (TO) abgeschlossen, die für die Lieferung und Abholung der Pakete an den KANGURO-PUNKT verantwortlich sind.
Die Empfänger der Pakete (Nutzer) können Pakete im GESCHÄFT abgeben, damit diese an die TO für Versand oder Rücksendung (Reverse-Logistik) weitergegeben werden, ohne dass dies einen Transportvertrag für das GESCHÄFT oder KANGURO begründet.
Das GESCHÄFT wird die Funktion des Ablageorts, der Abholung und der Lieferung der Pakete übernehmen, deren Kontrolle, Koordination und Übergabe an die Empfänger (Nutzer oder Transporteur) im Rahmen dieses Vertrages vereinbart wird.
Die Aktivitäten, die das GESCHÄFT ausführen muss, umfassen unter anderem:
Physische und digitale Annahme der Pakete
Aufbewahrung der Pakete
Übergabe der Pakete an Nutzer oder TO mit entsprechender digitaler Dokumentation
Verwaltung von abgelehnten, nicht abgeholten oder zurückgesendeten Paketen
Bearbeitung von Vorfällen wie Schäden, Verlusten oder Diebstählen von Paketen
Das GESCHÄFT wird die betrieblichen Verfahren von KANGURO befolgen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Computern bei der Abgabe und Abholung von Paketen, die in den Nutzungsbedingungen (TCU) erklärt und aktualisiert werden.
3. – Verpflichtungen von KANGURO
KANGURO verpflichtet sich zu den folgenden Aufgaben:
a) Zahlung der vereinbarten Vergütung.
b) Schulung des Personals, das für die Annahme und Übergabe von Paketen verantwortlich ist, und Bereitstellung aller notwendigen Dokumente und/oder Leitfäden für die Durchführung der Tätigkeit sowie Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs des Dienstes.
c) Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß den festgelegten Verantwortlichkeiten im Bereich Datenverarbeitung (TD).
d) Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten im Vertrag.
e) Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die ausreichenden Schutz für mögliche Schäden bietet, die durch eigene Aktivitäten oder die ihrer Führungskräfte, Mitarbeiter, Agenten, Auftragnehmer oder Kunden entstehen und die Interessen des GESCHÄFTS betreffen.
4. – Verpflichtungen des GESCHÄFTS
Neben den spezifischen Regelungen dieses Vertrages verpflichtet sich das GESCHÄFT zu den folgenden Aufgaben:
a) Annahme aller Pakete, die von den TO und den Nutzern von KANGURO im Geschäft abgegeben werden.
b) Anbringen der von KANGURO gelieferten Identifikations- und Werbematerialien an den KANGURO-PUNKTEN und deren Platzierung gemäß den Anweisungen von KANGURO.
c) Pflege der Öffnungszeiten im System von KANGURO und Gewährleistung der Erbringung des Services während dieser Zeiten. Änderungen der Öffnungszeiten oder geplante Schließungen (z.B. Urlaub, Renovierungen) müssen mindestens 30 Tage im Voraus im System von KANGURO aktualisiert werden.
d) Aufrechterhaltung eines sauberen und sicheren Geschäftsbereichs.
e) Lagerung der Pakete in einem sicheren Bereich ohne Gefahr für deren Zustand.
f) Gewährleistung des Zugangs für Transportoperatoren und KANGURO-Nutzer.
g) Befolgung der Anweisungen und Richtlinien von KANGURO, wie sie in den Nutzungsbedingungen (TCU) dargelegt sind.
h) Durchführung der Aktivitäten mit den von KANGURO bereitgestellten IT-Mitteln und/oder Anwendungen. Wenn IT-Mittel geliefert werden, sind diese am Tag der Vertragsbeendigung zurückzugeben.
i) Meldung von Schäden, Verlusten und anderen Vorfällen gemäß den Verfahren von KANGURO.
j) Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
k) Durchführung von Werbemaßnahmen, die von KANGURO angegeben werden.
l) Sicherstellung der erforderlichen Lizenzen für die Durchführung der im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten.
m) Vermeidung von Aktivitäten, die direkt oder indirekt mit den Aktivitäten von KANGURO konkurrieren.
n) Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die ausreichenden Schutz gegen Schäden bietet, die aus den eigenen Aktivitäten oder denen von Mitarbeitern, Agenten, Auftragnehmern oder Kunden des GESCHÄFTS resultieren.
5. – Anomalien, Schäden und Verlust von Paketen
Im Falle von Schäden oder Verlusten eines Pakets, das vom GESCHÄFT aufbewahrt wird, wird KANGURO die Entschädigung gegenüber dem Transporteur verwalten. Zu diesem Zweck wird das GESCHÄFT KANGURO bis zu 6,28 Euro pro Kilogramm des betroffenen Pakets zahlen, mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.
Im Falle von Diebstahl im GESCHÄFT ist das GESCHÄFT nicht verpflichtet, die genannten Beträge zu zahlen, muss jedoch eine Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten und KANGURO eine Kopie der Anzeige vorlegen.
6. – Eigentum der Pakete
Die Pakete, die von den Transporteuren oder den Nutzern von KANGURO abgegeben und im GESCHÄFT aufbewahrt werden, bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Absender, Empfänger und/oder Transportoperatoren. Das GESCHÄFT darf keine Verfügung darüber treffen.
7. – Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung gemäß den Besondere Geschäftsbedingungen (TCP) in Kraft. Der Vertrag und die damit verbundenen Dokumente haben eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängern sich automatisch um gleiche Zeiträume.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version Juni 2025