ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KANGURO (AGB)

 

1. – Definitionen – Begriffe

Kanguro-Punkt: Dies sind alle Standorte, an denen Pakete von Transportunternehmen und Nutzern von Kanguro abgegeben und abgeholt werden können. Im Anhang 1 dieses Vertrags ist eine Liste der mit dem GESCHÄFT vereinbarten Kanguro-Punkte aufgeführt. Neue Kanguro-Punkte können durch Zustimmung von KANGURO hinzugefügt werden.

Transporteur/Zusteller/Transportunternehmen (TU): Natürliche oder juristische Person oder Einrichtung, die für den Transport eines Pakets verantwortlich ist, sowohl für den Versand als auch für die Rücksendung.

Nutzer: Natürliche oder juristische Person oder Einrichtung, die bei KANGURO registriert ist und entweder ein Paket empfangen oder zur Rücksendung abgeben möchte.


2. – Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Regelung der Tätigkeit des GESCHÄFTS, die hauptsächlich in der Annahme, Ausgabe und Lagerung von Paketen besteht, sowohl physisch als auch administrativ. Diese Tätigkeiten werden in den Räumlichkeiten des GESCHÄFTS durchgeführt, womit dieses zu einem KANGURO-PUNKT wird.

Zur Durchführung dieser Tätigkeit hat KANGURO Verträge mit verschiedenen Transportunternehmen (TU) abgeschlossen, die für die Übergabe und Abholung der Pakete an den Kanguro-Punkten zuständig sind.

Gleichzeitig können Empfänger (Nutzer) dem GESCHÄFT Pakete zur Rücksendung oder zum Versand übergeben, ohne dass daraus ein eigenständiger Transportvertrag für das GESCHÄFT oder KANGURO entsteht.

Das GESCHÄFT fungiert somit als Lager-, Abhol- und Abgabestelle für Pakete, deren Kontrolle, Koordination und Übergabe an Empfänger oder Transportunternehmen im Rahmen dieses Vertrags erfolgt.

Zu den vom GESCHÄFT auszuführenden Tätigkeiten gehören (nicht abschließend):

  • Physische und elektronische Annahme der Pakete

  • Aufbewahrung der Pakete

  • Übergabe der Pakete an Nutzer oder TU mit elektronischem Nachweis

  • Handhabung abgelehnter, nicht abgeholter oder rückgesendeter Pakete

  • Bearbeitung von Vorfällen wie Beschädigung, Verlust oder Diebstahl

Das GESCHÄFT hat dabei die von KANGURO festgelegten Betriebsanweisungen zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der IT-Systeme bei Übergabe und Abholung, wie sie in den Nutzungsbedingungen (NB) beschrieben sind.


3. – Pflichten von KANGURO

KANGURO verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

a) Zahlung der vereinbarten Vergütung
b) Schulung des für die Paketannahme und -ausgabe zuständigen Personals und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Anleitungen
c) Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß den Regelungen zur Datenverarbeitung (DV)
d) Wahrung der Vertraulichkeit
e) Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden durch die eigene Tätigkeit oder durch Vertreter ausreichend abdeckt


4. – Pflichten des GESCHÄFTS

Neben den im Vertrag individuell geregelten Punkten verpflichtet sich das GESCHÄFT zu Folgendem:

a) Alle Pakete anzunehmen, die von TU oder Nutzern angeliefert werden
b) Kennzeichnungen und Werbematerialien von KANGURO am Kanguro-Punkt anzubringen
c) Öffnungszeiten im KANGURO-System zu hinterlegen und Änderungen rechtzeitig (mind. 30 Tage vorher) einzugeben
d) Kennzeichnungen und Werbematerialien sichtbar zu halten
e) Die Räumlichkeiten sauber, sicher und funktionsfähig zu halten
f) Pakete sicher und sachgerecht zu lagern
g) TU und Nutzern Zugang zu gewähren
h) Den NB jederzeit Folge zu leisten
i) KANGURO-Kontrollen zuzulassen
j) Angegebene IT-Systeme und Anwendungen zu verwenden und ggf. zurückzugeben
k) Vorfälle wie Schäden, Verlust etc. gemäß NB zu melden
l) Datenschutzvorgaben einzuhalten
m) Vorgesehene Werbemaßnahmen umzusetzen
n) Über notwendige Genehmigungen zu verfügen
o) Keine konkurrierenden Tätigkeiten auszuüben
p) Vertraulichkeit zu wahren
q) Eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen; bei Verstößen gegen diesen Vertrag haftet das GESCHÄFT gesamtschuldnerisch mit dem Geschäftsführer


5. – Unregelmäßigkeiten, Schäden, Paketverluste

Bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets durch das GESCHÄFT zahlt dieses an KANGURO eine Entschädigung von bis zu 6,28 € pro Kilogramm, maximal 1.000 € pro Paket.

Bei Diebstahl muss das GESCHÄFT keine Zahlung leisten, aber eine Anzeige erstatten und KANGURO eine Kopie übermitteln sowie über die Ermittlungen informieren. KANGURO ist zur Rückforderung der von der Versicherung des GESCHÄFTS erhaltenen Beträge berechtigt.

Bei Auffälligkeiten (z. B. beschädigte oder falsche Pakete) darf das GESCHÄFT die Annahme verweigern und muss KANGURO informieren.


6. – Eigentum an den Paketen

Die im GESCHÄFT gelagerten Pakete bleiben Eigentum der Absender, Empfänger und/oder Transportunternehmen. Das GESCHÄFT darf keinerlei Verfügung darüber treffen.


7. – Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag tritt mit dem im Einzelvertrag genannten Datum in Kraft. Die Laufzeit beträgt ein Jahr mit automatischer Verlängerung.

Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich das GESCHÄFT zur Exklusivität und darf nicht an konkurrierenden Netzwerken teilnehmen. Bereits bestehende Verträge mit anderen Netzwerken werden respektiert, aber nach deren Beendigung tritt die Exklusivitätsregel in Kraft.

KANGURO kann diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen kündigen. Das GESCHÄFT hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

Das GESCHÄFT kann mit einer Frist von 60 Kalendertagen kündigen und muss sämtliches Material (Pakete, IT, Werbung etc.) zurückgeben. Bei kürzerer Frist darf KANGURO ausstehende Provisionen als Entschädigung einbehalten.

Der Vertrag entbindet das GESCHÄFT nicht von der Pflicht zur Herausgabe von Paketen und zur Zahlung fälliger Beträge an KANGURO.


8. – Nutzung von Bildern, Marken, Werbung, Medien, Rechte an geistigem Eigentum

Zeichen des GESCHÄFTS: Das GESCHÄFT erteilt KANGURO die Erlaubnis, Firmennamen, Marken, Bilder etc. öffentlich zu nutzen (z. B. auf Webseiten, in sozialen Medien), um die Kanguro-Dienste zu bewerben.

KANGURO-Zeichen: KANGURO bleibt alleiniger Eigentümer seiner Marken, Logos und Erkennungszeichen. Das GESCHÄFT darf diese ausschließlich zur Vertragserfüllung verwenden.

Geistiges Eigentum von KANGURO bleibt ausschließliches Eigentum von KANGURO, Besitz oder Zeit begründen keine Rechte.


9. – Abtretung des Vertrags

Das GESCHÄFT darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von KANGURO abtreten. KANGURO hingegen darf den Vertrag auf Konzerngesellschaften oder im Rahmen einer Umstrukturierung übertragen.


10. – Indirekte/folgeschäden

Keine Partei haftet für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Reputationsverluste etc.


11. – Freistellung

Das GESCHÄFT stellt KANGURO von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Fehlen notwendiger Genehmigungen für die Tätigkeit ergeben.


12. – Verhältnis der Parteien

Die Parteien handeln als unabhängige Unternehmen. Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis oder eine Agentur.


13. – Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen

  • 0,30 € inkl. MwSt. pro Zustellung

  • Auszahlung ab 40 € Guthaben, Zahlung spätestens 60 Tage nach Rechnungserstellung

  • Zahlung auf das im System hinterlegte Konto

  • Das GESCHÄFT akzeptiert die Gutschriftserstellung durch KANGURO

  • Beide Parteien sind in Spanien umsatzsteuerlich registriert

KANGURO verpflichtet sich:

  • Gutschriften ordnungsgemäß zu erstellen

  • Angaben wie Name, Adresse, USt-ID korrekt anzugeben

Das GESCHÄFT verpflichtet sich:

  • Keine eigene Rechnung auszustellen

  • Änderungen bei USt-ID oder Geschäft sofort (spätestens nach 7 Tagen) zu melden

Gutschriften gelten als akzeptiert, wenn innerhalb von 5 Kalendertagen kein Widerspruch erfolgt.


14. – Mitteilungen

Mitteilungen erfolgen schriftlich (auch per E-Mail) an die im Vertrag angegebenen Adressen. Änderungen der Kontaktdaten müssen mindestens 10 Tage vorher mitgeteilt werden.


15. – Vertraulichkeit

Alle Vertragsinhalte sowie bereitgestellte Informationen gelten als vertraulich, außer bei gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung.


16. – Recht und Gerichtsstand

Es gilt spanisches Recht. Gerichtsstand ist Barcelona.


17. – Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen. Ungültige Klauseln werden so angepasst, dass sie wirksam bleiben. Die Nichtausübung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht darauf.


18. – Änderungen nach Vertragsunterzeichnung

KANGURO behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu aktualisieren oder zu ändern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version Juni 2025

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